Konflikt der Kleinmütigen. Freizügigkeit nach der EU-Erweiterung.

von Markus Mildenberger
Veröffentlicht am 03. September 2001.
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Schon jetzt ist absehbar, dass die Übergangsfrist der eingeschränkten Freizügigkeit keine sieben Jahre Bestand haben wird, möglicherweise wird es schon nach zwei Jahren eine gründliche Revision geben. Deutschland ist wirtschaftlich eng mit Ostmitteleuropa verbunden, an einer dauerhaften Abschottung seines Arbeitsmarktes kann ihm nicht gelegen sein.

Polen reagiert empört auf die von Deutschland vorgeschlagene Übergangsfrist bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie ist zum Problem geworden nicht nur der deutsch-polnischen Beziehungen, sondern der europäischen Integration insgesamt. Die in Polen unablässig gestellte Frage: "Will die EU uns überhaupt?", scheint nun mit einem klaren "Nein" beantwortet zu sein. Die Wahrheit ist weitaus differenzierter.

Auch in Deutschland hält kaum jemand eine Übergangsfrist für ein geeignetes Instrument zum Schutz des Arbeitsmarktes. Dennoch wird es sie geben, weil fast alle EU-Mitgliedstaaten sie befürworten. Hat sie jedoch so weit reichende Folgen, dass es sich lohnt, deswegen die Integration insgesamt in Frage zu stellen, so wie es nun in den Beitrittsländern getan wird?

Tatsächlich spricht vieles gegen den wirtschaftlichen und politischen Nutzen einer Übergangsfrist: Sie soll Ängste vor einer Zuwanderungswelle auffangen, gleichzeitig bestätigt sie jedoch deren Berechtigung. Experten gehen von einer nur geringen Zuwanderung aus, die wirtschaftsschwache Regionen wie das deutsch-polnische Grenzgebiet nicht betreffen wird.

Enttäuschte Elite

Solange der "schwarze Peter" in der Wahrnehmung der Beitrittsländer bei den Deutschen liegt, können andere Staaten der Europäischen Union - wie Spanien - ihre Forderungen unverhohlener vorbringen. Zudem mindert die Debatte die Attraktivität der Erweiterung vor allem für die pro-europäische junge Elite in den Kandidatenländern, die nun glaubt, auf westlichen Arbeitsmärkten unerwünscht zu sein - aller Flexibilität zum Trotz.

Übergangsfristen sind generell das Ergebnis einer defensiven Europadebatte. Nach den Sonntagsreden vom "gemeinsamen Haus Europa" macht sich Kleinmut breit, der das ganze Projekt noch auf der Zielgeraden in Verruf zu bringen droht. Polen und Deutschland befinden sich in einer tief greifenden Transformation. Die europäische Integration wird oft nicht als Chance verstanden, sondern als ständiger Zwang zur Veränderung. Der deutschen Nettozahlerdebatte entspricht die polnische Selbstvergewisserung einer "harten Verteidigung nationaler Positionen" gegenüber Brüssel.

Polen weist die deutsche Forderung zurück, erwartet aber Verständnis für eine Vielzahl eigener Ausnahmeregelungen, indem es auf technologischen Nachholbedarf (etwa beim Umweltschutz) oder aber auf historische Befindlichkeiten verweist. So fordert Polen eine 18-jährige Übergangsfrist beim Erwerb von Grund und Boden durch Ausländer. Das betrifft den freien Kapitalverkehr und damit eines der zentralen Elemente des Binnenmarktes. Ein Nachgeben in dieser Frage wäre für Polens Regierung politischer Selbstmord.

Auf beiden Seiten gilt das Primat der Innenpolitik, weswegen in internen Gesprächen zwar Verständnis für innenpolitische Befindlichkeiten der Gegenseite geäußert, öffentlich jedoch in harten Worten von nicht akzeptabler Diskriminierung gesprochen wird. Man kann Berlin vorwerfen, Warschau in die schwierige Situation gebracht zu haben, für einen Beitritt mit zeitweise eingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit werben zu müssen. Dennoch sollte die polnische Politik verantwortungsbewusst reagieren und keine Zweifel am Nutzen der Integration für Polen insgesamt aufkommen lassen.

Eine nüchterne Analyse der konkreten Vorschläge könnte viel zur Besonnenheit beitragen: Deutschland hat eine Übergangsfrist von sieben Jahren gefordert, die möglichst flexibel gestaltet werden soll. Schon heute ist der deutsche Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern teilweise geöffnet - im Unterschied zu anderen EU-Staaten, die sich jetzt nur allzu gern hinter der deutschen Verhandlungsposition verstecken. Auch weiterhin wird es eine Vielzahl von Ausnahmen für Hochqualifizierte oder etwa in der Landwirtschaft geben. Bereits seit 1994 können sich polnische Unternehmen an Ausschreibungen auf dem deutschen Markt beteiligen. Es ist also fraglich, ob eine solche Übergangsfrist, außer einer störenden zusätzlichen Bürokratisierung, wirklich eine ernst zu nehmende Beschränkung bedeutet.

Entscheidend ist der Vorschlag der Europäischen Kommission eines "Zwei- plus-Drei-plus-Zwei"-Modells: Nach zwei Jahren soll eine erste Bilanz gezogen werden, wonach die Mitgliedstaaten ihre nationalen Arbeitsmärkte öffnen können. Drei Jahre später endet die allgemeine Übergangsfrist. Danach können einzelne Staaten noch für zwei weitere Jahre Ausnahmeregelungen für ihre Arbeitsmärkte aufrechterhalten.

Falsche Bundesgenossen

Es zeigt sich unübersehbar die Absicht, Übergangsfristen zwar aus politisch-psychologischen Gründen einzuführen, sie aber so flexibel und durchlässig zu gestalten, dass sie möglichst wenig Schaden anrichten. Schon jetzt ist absehbar, dass die Übergangsfrist keine sieben Jahre Bestand haben wird, möglicherweise wird es schon nach zwei Jahren eine gründliche Revision geben. Gerade Deutschland wird ein Interesse an der Abschaffung der Fristen haben. Es benötigt nicht nur Zuwanderung zur Sicherung seiner Sozialsysteme, sondern hat zugleich ein Interesse an gut ausgebildeten Arbeitnehmern. Deutschland ist wie kein anderes Land wirtschaftlich mit Ostmitteleuropa verbunden, an einer dauerhaften Abschottung seines Arbeitsmarktes kann ihm nicht gelegen sein.

Polen wäre gut beraten, sich jetzt nicht von der Aussicht auf vermeintliche neue Bundesgenossen zu einer harten Haltung verleiten zu lassen. Spaniens Blockadepolitik gegen eine Neudefinition der EU-Strukturpolitik oder Frankreichs Festhalten an der kostspieligen EU-Agrarpolitik können Polen weitaus mehr schaden, als eine halbherzige Übergangsfrist für seine Arbeitnehmer, die schon deswegen nicht lange Bestand haben wird, weil sie nicht im wirtschaftlichen Interesse Deutschlands liegt.

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