von Jean-Pierre Froehly
Veröffentlicht am 08. Juni 2001.
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Nur die Erweiterung der Legitimationsbasis der EU kann die Forderung nach einer europäischen Öffentlichkeit und Bürgernähe der Union wirklich einlösen. Dies bedeutet jedoch, dass die Nationalstaaten, allen voran Deutschland und Frankreich, Ernst machen müssen mit ihren europäischen Ambitionen.
Europa steht heute vor drei existenziellen Herausforderungen. Erstens ist die wirtschaftliche Integration - trotz des allgemein vorherrschenden, aber ungerechtfertigten Diskurses vom Ende der "Monnet-Methode"1) - noch nicht abgeschlossen. Die Umstellung der nationalen Währungen auf den Euro wird zwar nicht ohne Kosten und Debatten verlaufen und somit einiges Geschick von den politisch Verantwortlichen abverlangen, sie wird jedoch Europa dem Bürger ein Stück näherbringen und im Bewusstsein der Menschen und der Politik einen "choc fédérateur" auslösen. Zweitens wird die anstehende Erweiterung die Union grundlegend verändern und neue geographische und politische Schwerpunkte setzen. Neue Akteure werden die Europäische Union mit eigenen Vorschlägen und Interessen bereichern.
Zwar scheinen sich die beiden wichtigsten Richtungsentscheidungen der Union (Vertiefung und Erweiterung) der 90-er Jahre zunehmend zu versöhnen, dennoch wird der Veränderungsdruck, den die Erweiterung auf die bisherige (rein westeuropäische) Union ausübt, heute noch immer unterschätzt. Drittens stellt sich die Frage nach der "politischen Finalität" der Union, eine Frage, die mancherorts nicht unbedingt mit einer Stärkung der "politischen Union" beantwortet wird. Die Vorschläge für eine "Europäische Verfassung", die mit dem Post-Nizza-Prozess assoziiert werden, weichen je nach Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten voneinander ab und setzen unterschiedliche Schwerpunkte für die Zukunft des europäischen Integrationsprozesses. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass in der Geschichte der Europäischen Integration es stets Erweiterungsperspektiven waren, die die Debatten um mehr Vertiefung (= politische Union) belebt haben.
So ist es nicht verwunderlich, dass sich gerade heute die Debatten um politische Finalität und Osterweiterung überschneiden. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) stellt eine vierte Herausforderung im Sinne weiterer Vertiefung dar und ist Bestandteil der Entwicklung zur politischen Union. Scheitert jedoch eine der ersten drei Herausforderungen, droht die Europäische Union ihre nach vorne gerichtete Dynamik zu verlieren - europäischer Rückschritt wäre die Konsequenz. In einem solchen Falle würden die jahrzehntelangen Anstrengungen für Europa nur mehr eine Fußnote in der Geschichte des Kalten Krieges darstellen.
Während der französischen EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2000 und anlässlich des Gipfels von Nizza wurde vielfach über Zustand und Zukunft des deutsch-französischen Motors für Europa diskutiert. In der Tat darf die Frage gestellt werden, warum Paris und Berlin nicht vorab versucht haben, sich in wichtigen Fragen abzustimmen, um so besser auf die Forderungen der "kleinen" Staaten beziehungsweise der Beitrittskandidaten eingehen zu können. Wichtiger ist nun aber, dass sich der deutsch-französische Motor im Hinblick auf die "politische Finalität" der Union neu positioniert.
Wenn jetzt über die politische Verfasstheit Europas nachgedacht wird, kann die deutsch-französische Verständigung nur noch "condition nécessaire", nicht mehr jedoch "condition suffisante" für Fortschritte in der Verfassungsdebatte sein. War ein exklusiver deutsch-französischer Motor wohl stets ein Idealtyp, muss sich die deutsch-französische Abstimmung in der Zukunft für neue Partner öffnen. Gelingt dies nicht, werden Paris und Berlin durch andere selbstbewusste Mitgliedstaaten als Impulsgeber für mehr europäische Integration abgelöst werden. "Certes, avec les élargissements successifs de l'Union, nous ne sommes plus au temps, o la France et l'Allemagne ensemble faisaient la pluie ou le beau temps communautaire; mais dans une Union à quinze ou davantage, la France a peu de chances d'avancer sans un accord avec l'Allemagne."2)
Diese Veränderung in der deutsch-französischen Achse hängt nicht unbedingt mit einer selbstbewussteren deutschen Außen- und Europapolitik zusammen, sondern liegt auch in der Logik der politischen Integration. Mit der Eröffnung der Debatte um die "politische Finalität" der EU wurde die historisch-schwierige Gretchenfrage nach dem Verhältnis zwischen Europa und den Nationalstaaten gestellt, was unterschiedliche Traditionen und Auffassungen von Souveränität wieder in den Vordergrund der Diskussionen stellt. Die zahlreichen Reaktionen von Staatschefs auf die Rede von Bundesaußenminister Fischer belegen zudem, dass andere Mitgliedstaaten mehr und mehr den Willen haben, die Zukunft der europäischen Integration mitzugestalten.
Manche Stimmen sehen in den jüngsten französischen Positionen eine Annäherung an Großbritannien: "Autrement dit, la France a bien une politique européenne: simplement, elle est eurosceptique, plus proche de Londres que de Berlin. On comprend que a ne soit pas facile à avouer." 3) Britische Stimmen bringen dies noch schärfer auf den Punkt: "France's leaders would, in fact, be satisfied (indeed delighted) with something very close to Mr. Blair's vision of a Europe based on the almost ad-hoc cooperation of sovereign governments - itself a vision very similar to Charles de Gaulle's famous "Europe des patries". But they can't really say so in public, for fear of losing face to Germany. So they say nothing at all".4) Trotz eines franko-britischen Motors in Fragen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist es unwahrscheinlich, dass eine imaginäre franko-britische Achse die deutsch-französische ablösen wird. Großbritannien erkennt die Vorzüge einer an die heutige Zeit angepassten "gaullistischen" Europapolitik in jenem Moment, in dem Frankreich den klassischen Gaullismus bereits strukturell verlassen hat. Deutschland und Frankreich verbinden spezifische kontinentale Interessen, die auch in den nationalen Öffentlichkeiten bewusst sind.
Die Rolle Deutschlands und Frankreichs im Post-Nizza-Prozess wird nicht unerheblich von den innenpolitischen Entwicklungen in den beiden Ländern bestimmt werden. Im Gegensatz zu dem deutsch-französischen Tandem Helmut Kohl - Franois Mitterrand lässt sich eine Tendenz formulieren, nach der führende Politiker in beiden Ländern immer weniger bereit sein werden, innenpolitische Risiken für europapolitische Weichenstellungen einzugehen. Die anstehenden Wahlen in Deutschland und Frankreich im Jahre 2002 werden nicht ohne Auswirkungen auf die Europadebatten zwischen Paris und Berlin bleiben. Während sich die Cohabitation bereits auf die französische Ratspräsidentschaft ausgewirkt hat, dürfte Bundeskanzler Gerhard Schröder darauf bedacht sein, der Opposition keine Gelegenheit zur europapolitischen Profilierung zu geben. Er wird sich auf europäischem Parkett ebenso sicher zeigen wollen wie bei der Verteidigung deutscher Interessen in Brüssel.
Die deutschen Bundesländer werden noch mehr als bisher die deutsche Europapolitik mitformulieren, wie sich vor allem in der Debatte um die Kompetenzabgrenzung zeigt. Ob die CDU ihre resolut pro-europäische Haltung beibehält oder - angeführt von Ministerpräsident Edmund Stoiber - stärker deutsche Interessen für Europa einfordern wird, bleibt noch offen. Im Entscheidungsprozess auf Regierungsebene wird das Auswärtige Amt bemüht sein, seine mit der Rede von Bundesaußenminister Joschka Fischer unterstrichene Europakompetenz zu demonstrieren, obwohl sich bereits im Vorfeld von Nizza gezeigt hat, dass das Bundeskanzleramt durchaus gewillt ist, Nuancen mitunter abweichend zu setzen. In Frankreich könnte sich Staatspräsident Jacques Chirac europapolitisch gegenüber seiner sozialistischen Regierung profilieren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich Europapolitik zu einem Wahlkampfthema im Vorfeld der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen entwickelt und somit die Debatte insgesamt stimuliert. Angesichts der wichtigen Herausforderungen ist eine Klärung der innenpolitischen Lage in Frankreich im Frühjahr 2002 mehr als wünschenswert.
Die deutsch-französischen Beziehungen haben stets eine personelle und strukturelle Komponente enthalten. Heute ist das nationale Interesse von Deutschland und Frankreich weitgehend europäisch definiert. Diese weitergehende "Europäisierung" der Nationalstaaten setzt jedoch auch im deutsch-französischen Verhältnis persönlichen Einsatz voraus. Entgegen mitunter exzessiv strukturorientierter Politikanalyse spielen Persönlichkeiten und die Beziehungen zwischen Staats- und Regierungschefs auch heute eine nicht zu unterschätzende Rolle. "Today, personnalities don't smooth the way", wie der "Economist" zu Recht betont.
Die Rede von Bundesaußenminister Fischer hat eine Vielzahl von Reaktionen ausgelöst. Im Jahre 2000 haben sich mehrere Staats- und Regierungschefs sowie politische Persönlichkeiten zur Zukunft der Europäischen Union "nach Nizza" geäußert. Der Vorwurf, Frankreich habe die Dynamik der Rede nicht für seine Präsidentschaft nutzbar gemacht, erscheint unbegründet. War die brillante und visionäre Fischer-Rede möglicherweise als ein Impuls für die französische Präsidentschaft gedacht, so hat sie sich inhaltlich bereits nach Nizza positioniert. Insofern kam sie möglicherweise sowohl zu früh als auch zu spät. Zu früh, weil sie auf die französische Präsidentschaft und auf den Gipfel von Nizza selbst eingewirkt und den Blick auf das "grand design" gerichtet hat. Zu spät, weil ihr Zeitpunkt eine umfassende Ergänzung der Tagesordnung der Regierungskonferenz und somit eine Behandlung des "grand design" selbst nicht mehr möglich gemacht hat.
In Nizza ging es nicht etwa um unbedeutende "†berbleibsel", sondern um Kern- und Machtfragen der Union, die stets mühsam ausgehandelt wurden. Frankreich hat sich jedoch während seiner Präsidentschaft zu sehr auf den Gipfel selbst konzentriert und die Vielzahl der zu harmonisierenden Interessen möglicherweise unterschätzt. Die Verantwortung einer Präsidentschaft hat umfassende deutsch-französische Initiativen erschwert, weswegen es zu den impulsgebenden deutsch-italienischen Initiativen im Vorfeld von Nizza gekommen ist. Auch Deutschland musste während seiner Präsidentschaft im ersten Halbjahr 1999 die Schwierigkeiten der Verantwortung einer EU-Präsidentschaft erfahren.
Französische Vorschläge zum Post-Nizza-Prozess liegen jedoch bereits seit langem vor und haben zum Teil die deutschen Positionen mitinspiriert. Dies gilt insbesondere für Jacques Delors mit seinem am 19.1.2000 vorgelegten Projekt einer "Föderation der Nationalstaaten". Delors dürfte auch künftig die europapolitischen Positionen des PS in Frankreich beeinflussen. Am 27.6.2000 haben jedoch auch Franois Bayrou und Daniel Cohn-Bendit eine resolut föderale Europa-Vision vorgelegt. Die Gaullisten Alain Juppé und Jacques Toubon haben ihrerseits am 16.6.2000 einen intergouvernemental geprägten Verfassungsvorschlag vorgelegt, der Mitte Dezember 2000 in Berlin gemeinsam mit der CDU-Bundestagsfraktion diskutiert wurde.
Die Haltung der Bevölkerung zum Projekt der Europäischen Integration dient in den europapolitischen Debatten oftmals als Vorwand zur Durchsetzung partikularer Interessen. Eine vermeintliche Euroskepsis in der Bevölkerung kann jedoch sowohl Ursache als auch Wirkung darstellen: Zum einen dient sie den Befürwortern einer Verfassung als Argument für mehr demokratische Legitimation in Europa, zum anderen dient sie jedoch Euroskeptikern als ein Zeichen für die "Bürgerferne" von Brüssel und als Argument für die Verteidigung nationaler Interessen auf Unionsebene. Es ist jedoch die Frage, ob es Brüssel zuzuschreiben ist, dass nationale Debatten weiterhin "national" geführt werden, obwohl bereits eine große Mehrheit der in den nationalen Parlamenten verabschiedeten Gesetze aus Brüssel stammt. Europa braucht heute eine "Europäisierung der nationalen Debatten" und nicht - wie zum Teil unterschwellig gefordert - eine "Nationalisierung europäischer Debatten".
Nationale Politiker halten aus wahltaktischen Gründen einen nationalen Diskurs aufrecht, obwohl dieser angesichts der europäischen Realitäten mehr und mehr an Bedeutung verliert. "Widerstände gegen das angeblich bürokratische und bürgerferne überreglementierte Europarecht weckt täglich auch die nationale Politik: Ihr ist Europa mit seinen Organen und seinen Rechtsakten unersetzlich geworden. Während die Verdienste der Gemeinschaft (steigende Wirtschaftskraft, wachsende Inanspruchnahme von Freizügigkeitsrechten usw.) als Früchte erfolgreicher nationaler Politik dargestellt werden, werden alle diejenigen Belastungen, die man vor den eigenen Wählern nicht gerne verantworten möchte, dem fernen Brüssel und seinen bürgerfernen Bürokraten zugeschrieben".5)
Insbesondere in der Außen- und Europapolitik werden Umfragen überschätzt, wie sich im Jahr 2000 bei der Frage nach der Haltung der Bundesbürger zur EU-Osterweiterung gezeigt hat. Während im Frühjahr 2000 die Eurobarometer-Umfragen das Bild suggerierten, die deutsche Bevölkerung stehe der EU-Osterweiterung zu 70 Prozent ablehnend gegenüber, sprachen sich in Umfragen mit klarer und unmissverständlicher Fragestellung 68 Prozent der Befragten für eine EU-Osterweiterung aus. In diesen Umfragen erhielten lediglich Rumänien und die Türkei eine Zustimmung von "nur" 44 Prozent beziehungsweise 46 Prozent.6)
Die Idee einer politischen Union und einer Europäischen Verfassung reicht bis an die Anfänge der Europäischen Gemeinschaften zurück. Während sich der europäische Integrationsprozess bereits früh - meist jedoch vergeblich - um eine politische Union bemüht hat, hat der EuGH seit 1986 die die Grundlage der EU darstellenden Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften als "Verfassungsurkunden einer Rechtsgemeinschaft" bezeichnet. Auch das Bundesverfassungsgericht hat den EWGV schon sehr früh als "Verfassung der Gemeinschaft" bezeichnet. Am 10.2.1994 hat das Europäische Parlament mit der Annahme des Herman-Berichtes des institutionellen Ausschusses erstmalig die Forderung nach einer "Verfassung der Europäischen Union" zustimmend zur Kenntnis genommen. Bereits in diesem Entwurf finden sich jene Elemente, die auch künftig die Debatten bestimmen werden. Während zur Gewährleistung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten nunmehr die in Nizza angenommene (aber noch nicht juristisch einklagbare) Grundrechtecharta zur Verfügung steht, soll eine Vereinfachung der Verträge zu mehr Transparenz und Bürgernähe führen. Eine stärkere Berücksichtigung der Subsidiarität spiegelt sich heute in der Forderung nach einer Kompetenzabgrenzung wider, während die Verbesserung der demokratischen Legitimation durch eine Neuordnung des institutionellen Gleichgewichtes der Unionsorgane erreicht wird.
†ber das Institut der verstärkten Zusammenarbeit besteht grundsätzlich Einigkeit zwischen Deutschland und Frankreich, stellt es doch den institutionalisierten Garanten für mehr Integration in einem erweiterten Europa dar. Trotz "horizontaler" Erweiterung (Aufnahme neuer Mitglieder und damit verbunden komplexere Entscheidungsstrukturen) bleibt "vertikale" Erweiterung (Vertiefung des Integrationsprozesses) weiterhin möglich. Es ist bezeichnend, dass sich Vertreter des klassischen Integrationsprozesses relativ zurückhaltend gegenüber der Erweiterung zeigen (Argument der "Verwässerung" der bestehenden Union) und dass sich gerade tendenziell integrationsskeptische Staaten (Großbritannien, Schweden) für eine rasche Osterweiterung einsetzen.
Es war eine wesentliche Errungenschaft der Rede von Bundesaußenminister Fischer, das Konzept der verstärkten Zusammenarbeit nicht als "Ausweichventil", sondern vielmehr als Instrument auf dem Weg zu mehr europäischer Kooperation im Sinne eines "Gravitationszentrums" entwickelt zu haben. Diesem entspricht die französische Antwort durch Staatspräsident Chirac, der in seiner Rede vor dem Bundestag von einer "Pioniergruppe" gesprochen hat. Deutschland und Frankreich haben also ein gemeinsames Interesse daran, den Weg für künftige Vertiefungen offenzuhalten, auch wenn deren konkrete Ausgestaltung aus heutiger Sicht noch nicht absehbar ist.
Auch Juppé und Toubon sehen in ihrem Verfassungsvertrag die verstärkte Zusammenarbeit als einen Weg zur "Union renforcée". So ist es auch unerheblich, ob die künftige "Avantgarde" unbedingt die aktuelle Eurogruppe oder andere Konstellationen beinhalten wird. Als mögliche Politikbereiche, die Anwendung finden könnten, nennen sowohl Fischer als auch Chirac die Wirtschaftspolitik, die Kriminalitätsbekämpfung sowie die ESVP. Fischer nennt zusätzlich die Bereiche Umwelt und Immigrationspolitik. Umstritten ist, ob die gemeinhin als "Avantgarde" bezeichnete erweiterte Form der verstärkten Zusammenarbeit in die Schaffung eigener Institutionen münden soll, was Fischer und Chirac zumindest nicht ausschließen.
Eigene Institutionen für die Avantgarde werden von ihren Kritikern gemeinhin als "Europa der zwei Geschwindigkeiten" abgelehnt. Dies gilt sowohl für die Anhänger der klassischen Integration, die die Kohärenz der bestehenden Union gefährdet sehen, als auch für tendenziell "euroskeptische" Staaten wie Großbritannien, die um ihre "Europe à la carte"-Politik fürchten und auch institutionell den Anschluss an Europa zu verpassen drohen. Integrationswillige Länder werde jedoch nicht dauerhaft auf euroskeptische Mitglieder warten können, was - sollen die neuen vergemeinschafteten Politikbereiche effizient verwaltet werden - zwangsläufig auf die Schaffung neuer Institutionen hinausläuft. Diese sind beispielsweise bei der Eurogruppe bereits überfällig.
Ist heute die Reform der Union in aller Munde, so bedeutet das nicht unbedingt, dass mit allen Vorschlägen zur "Zukunft Europas" auch mehr Integration verbunden sein muss. In den heutigen Debatten scheint oftmals vernachlässigt zu werden, dass das Erfolgsgeheimnis der Europäischen Union in der Bündelung nationaler Interessen liegt, die für Europa nutzbar gemacht werden. Der Garant hierfür sind europäische Institutionen, die das übergeordnete europäische Interesse verteidigen und mit Effizienz durchsetzen können.
Die vier Elemente, die im Zusammenhang mit einer europäischen Verfassung zur Diskussion stehen, werden von den Akteuren in Deutschland und Frankreich und den anderen europäischen Staaten je nach Interessenlage unterschiedlich gewichtet. Während die Europäische Grundrechtecharta und die Vereinfachung der Verträge durchaus von Wichtigkeit sind, wird es jedoch in den künftigen Debatten vor allem zum einen um die Kompetenzabgrenzung zwischen Union und Mitgliedstaaten (beziehungsweise Bundesländern), zum anderen um eine Neuordnung der Institutionen der Union gehen. Beide Bereiche sind miteinander verbunden: Aus einer föderal-europäischen Vision heraus dürfte es die angestrebte Kompetenzabgrenzung ermöglichen, die Institutionen der Union zu "demokratisieren" und mit einer breiteren Legitimationsbasis auszustatten.
Auf der anderen Seite setzen sich auch Anhänger eines intergouvernementalen Europa für eine Kompetenzabgrenzung ein, die dann möglichst viele Rechtsbereiche auf nationalstaatliche Ebene zurückführen beziehungsweise in dieser belassen würde, was auf der Ebene der Institutionen eine kosmetische "Föderalisierung" erlauben würde, wenn keine "Intergouvernementalisierung" durchgesetzt werden kann. So ist die Kompetenzabgrenzung an sich ein Vehikel für mehr, aber auch für weniger europäische Integration.
Welchen Weg Europa gehen wird, hängt auch davon ab, wie die Abgrenzung festgelegt wird. Handelt es sich um eine juristische, also vertraglich normierte Kompetenzabgrenzung, oder aber um eine politische Kompetenzabgrenzung, die gegebenenfalls in einem neuen Institutionengleichgewicht durch eine (zweite) Kammer bestätigt, erweitert oder eingeschränkt werden kann?
Gerade für Deutschland hat die Debatte um die Kompetenzabgrenzung eine große Bedeutung, da es hier um die Beteiligung der Bundesländer am Rechtsetzungsprozess der Union geht. Die deutschen Länder fürchten, durch mehr europäische Integration ihre traditionell starke politische Rolle zu verlieren. Ministerpräsident Stoiber (wie auch Ministerpräsident Clement) setzen sich für eine juristische Kompetenzabgrenzung (möglichst noch vor der ersten Erweiterungswelle) ein. Ist die klare Abgrenzung einmal vertraglich verbindlich festgelegt, ist für die Bundesländer die Neuordnung der Unionsinstitutionen im Grunde zweitrangig, es sei denn im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung der Brüsseler Rechtsetzung. Stoiber wendet sich jedoch explizit gegen eine zweite Kammer im Unionsgefüge, da sich diese aus nationalen Parlamentariern zusammensetzen dürfte und somit nicht nur die Frage der Beteiligung der Bundesländer aufwerfen würde. Vor allem würde eine zweite Kammer über die notwendige Legitimation verfügen, gemeinsam mit dem Rat (sofern dieser dann noch besteht und nicht selbst in die zweite Kammer umgewandelt wurde) und im Sinne einer "politischen Kompetenzabgrenzung" die Verteilung der Kompetenzen zu überwachen und gegebenenfalls - nach Anwendung des Subsidiaritätsprinzips - weitere Kompetenzen nach Brüssel zu verlagern.
Delors setzt sich in seinem Projekt für eine Zweiteilung in exklusive Kompetenzen der Mitgliedstaaten (Beschäftigung, Soziale Sicherheit, Gesundheit, Kultur und Bildung) und Unionskompetenzen (Gemeinsamer Markt, Einheitswährung, Wirtschaftspolitiken, Verteidigung) ein. Bayrou und Cohn-Bendit entwerfen neben den exklusiven Unionskompetenzen noch "koordinierte Kompetenzen" (Steuerharmonisierung, Harmonisierung der Sicherungssysteme, Außenpolitik) sowie "geteilte Kompetenzen" (Justiz, Umwelt, kulturelle Identitäten).
In der Frage der Neuordnung der Institutionen wird oftmals zwischen föderalen und intergouvernementalen Ansätzen unterschieden. Diese Unterscheidung macht jedoch angesichts der Anerkennung der Nationalstaaten und des Gewichtes der Debatten um eine Kompetenzabgrenzung heute nur noch bedingt Sinn. Dennoch erscheint eindeutig, dass je mehr die Legitimationsbasis der Union verbreitert wird (etwa zusätzlich zu einem gewählten Europäischen Parlament noch einen direkt gewählten Präsidenten), desto mehr wird diese politisch und rechtlich in der Lage sein, ihre Kompetenzen auszuüben und möglicherweise eine Erweiterung ihrer Kompetenzen gegenüber den Mitgliedstaaten einzufordern.
Am konsequentesten ist in seiner föderalen Logik der Vorschlag Cohn-Bendit/Bayrou, der einen direkt gewählten Präsidenten vorsieht. Dieser stellt de facto den Chef einer Regierung (ehemals Kommission) dar. Der heutige Rat würde als Vertretung der Mitgliedstaaten in eine zweite Kammer (Staatenkammer) mit Gesetzgebungskompetenz umgewandelt. Demgegenüber wird der unterschiedliche Charakter des Projektes Juppé/Toubon insbesondere dann deutlich, wenn beachtet wird, dass - trotz der Umwandlung der Kommission in eine Exekutive - die beiden Räte in ihrer Rolle nicht nur gestärkt, sondern darüber hinaus auch noch durch eine zweite Kammer mit Vertretern der nationalen Parlamente ergänzt werden.
Etwas €hnliches fordert Tony Blair, der sich
ebenfalls für eine Stärkung des Rates einsetzt und
noch zusätzlich eine zweite Kammer mit Repräsentanten
der nationalen Parlamente einfordert. Bundesminister
Fischer lässt sich in der Frage der Institutionen
mehrere Optionen offen: Die Exekutive entwickelt er entweder
auf der Basis des Europäischen Rates oder aber auf jener
eines direkt gewählten Kommissionspräsidenten. Auf
der Ebene der Legislative werden zwei Kammern vorgeschlagen,
von der sich die erste aus nationalen Parlamentariern
zusammensetzt, während die zweite entweder
aus nationalen "Senatoren" oder aber aus Vertretern der
Mitgliedstaaten besteht.
Es wird deutlich, dass sich die eigentliche Kernfrage um die Rolle des Rates und jene einer eventuellen zweiten Kammer dreht. Eine Stärkung des Rates auf Kosten der Kommission (auch wenn diese sich dann "Exekutive" nennen dürfte), verbunden mit einer zusätzlichen Kammer würde eine eindeutige "Intergouvernementalisierung" bedeuten, die die Natur der EU verändern könnte. Nur die Erweiterung der ihr eigenen Legitimationsbasis (weitere Stärkung des Europäischen Parlaments, gegebenenfalls Direktwahl des Präsidenten der Exekutive) kann die heutige Forderung nach einer europäischen Öffentlichkeit und Bürgernähe der Union wirklich einlösen. Dies bedeutet jedoch, dass die Nationalstaaten, allen voran Deutschland und Frankreich, Ernst machen müssen mit ihren europäischen Ambitionen.
*) Jean-Pierre Froehly ist Leiter der Arbeitsstelle Frankreich in der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), Berlin; Politikberater; Lehrbeauftragter am Institut d'études politiques de Paris.
1) Auf einer gemeinsam von den Instituten IFRI und DGAP veranstalteten Konferenz am 18.10.2000 hat sich der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des EP, Elmar Brok, dafür ausgesprochen, die Monnet-Methode nicht ungerechtfertigterweise für tot zu erklären. Diese behalte ihre Wichtigkeit und müsse neu erklärt werden.
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