Verpflichtungen der Stipendiaten
Die Promotionslektoren gehen folgende Verpflichtungen
ein:
- Abschluss des Promotionsvorhabens innerhalb des
dafür vorgesehenen Zeitraums
- Teilnahme an allen Veranstaltungen des
Promotionskollegs
- Periodische Erstellung von Präsentationen /
Berichten, die den jeweiligen Stand der Dissertation
widerspiegeln
- Unterricht an der Universität in Mittel- oder
Osteuropa im Umfang von zwei Wochenstunden, gegebenenfalls
auch in Blockseminarform
Die Verpflichtungen der Promotionslektoren sind im Detail in
den Bewilligungsbedingungen aufgeführt.
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