Verpflichtungen der Stipendiaten

Die Promotionslektoren gehen folgende Verpflichtungen ein:

  • Abschluss des Promotionsvorhabens innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums
  • Teilnahme an allen Veranstaltungen des Promotionskollegs
  • Periodische Erstellung von Präsentationen / Berichten, die den jeweiligen Stand der Dissertation widerspiegeln
  • Unterricht an der Universität in Mittel- oder Osteuropa im Umfang von zwei Wochenstunden, gegebenenfalls auch in Blockseminarform

Die Verpflichtungen der Promotionslektoren sind im Detail in den Bewilligungsbedingungen aufgeführt.

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