CV und Abstract des Dissertationsvorhabens, Michael Heidrich

Ass. iur. Michael Heidrich, 31 Jahre alt, hat Anfang 2001 sein Jurastudium mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten in Berlin. Anschließend baute er die Magistratur der Europäischen Rechte an der Ivane Javachischwili Staatsuniversität in Tiflis/Georgien mit auf und unterrichtete ein Jahr vor Ort. Es folgte das Referendariat in Dresden, Speyer (DHV) und Sarajevo (Europarat) mit dem 2. Staatsexamen im Dezember 2004. Daneben unterrichtete er am Zentrum für Internationale Studien und der Juristischen Fakultät bei Prof. v. Schorlemer in Dresden. Sein besonderes Interesse gilt dem Europa- und Völkerrecht und den Regionalkonflikten auf dem Balkan und im Kaukasus. Derzeit promoviert er zum Abchasienkonflikt.

„Probleme des Selbstbestimmungsrechts und zivile Konfliktlösung: Die Behandlung des Abchasienkonflikts durch die Vereinten Nationen und europäische Regionalorga-nisationen“

1. Thema und Fragestellung

Thema

Seit dem durch den Waffenstillstand 1994 beendeten Krieg um Abchasien ist der Konflikt zwischen der georgischen Zentralgewalt und den abchasischen Separatisten ungelöst. Neben den ca. 250.000 georgischen Flüchtlingen gibt es nach wie vor gewalttätige Auseinandersetzungen unterschiedlicher Intensität. Zu erneuten offenen Kampfhandlungen zwischen abchasischen Sicherheitskräfte und georgischen Paramilitärs kam es im Frühjahr 1998 im Gali-Bezirk und im Herbst 2001 im Kodori-Tal.

Der durch die „Rosenrevolution“ im November 2003 in Georgien eingeleitete Machtwechsel von Schevardnadze zu Saakaschwili, der u. a. die Wiederherstellung der staatlichen Einheit des Landes versprach, rückte auch den ungelösten Abchasienkonflikt wieder in das Licht der internationalen Öffentlichkeit.

Ein vom georgischen Präsidenten Saakaschwili im September 2004 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegter Drei-Stufen-Plan zur Beilegung des Konflikts, der auf der dritten Stufe eine weitreichende Autonomie vorsieht, wurde von der abchasischen Seite abgelehnt, da eine Rückkehr in den georgischen Staatsverband nach wie vor ausgeschlossen wird.

Fragestellung 

Die Arbeit soll einen in die politische und rechtliche Debatte einfließenden Beitrag zur Lösung des Abchasienkonflikts aus völkerrechtlicher Sicht leisten.

Untersuchungsgegenstand ist zum einen das Selbstbestimmungsrecht der Völker anhand des vorliegenden Konflikts zwischen Abchasiern und Georgiern. Zum anderen wird der rechtliche Rahmen Internationaler Organisationen zur zivilen Konfliktbearbeitung und das daraus resultierende Konfliktlösungspotential in Bezug auf Abchasien analysiert.

Selbstbestimmung  Neben dem Rechtscharakter des Selbstbestimmungsrecht soll dessen Umsetzung im Spannungsverhältnis zwischen Sezession und Autonomie dargstellt werden. Dabei werden Merkmale und Umstände erfolgter Sezessionen(-versuche) und erfolgreicher Integration von Volksgruppen durch Autonomieregelungen untersucht, um diese dann auf den Fall Abchasien anzuwenden.  Zentrale Frage ist: (Wie) Lässt sich das Selbstbestimmungsrecht der Abchasen und Georgier in Bezug auf ein Territorium miteinander in Einklang bringen?

Konfliktbearbeitung  Ausgehend von den Grundlagen ziviler Konfliktbearbeitung soll auf die (Lösungs-) Möglichkeiten Internationaler Organisationen eingegangen werden. Insbesondere wird der Frage nachgegangen: Was tun die Vereinten Nationen und europäische Regionalorganisationen (EU, Europarat, OSZE) – gemessen an ihren rechtlichen Möglichkeiten – zur Lösung des Abchasienkonflikts?

2. Theoretisch-konzeptionelle Grundlagen

Selbstbestimmung

Im ersten Teil der Arbeit bildet der Meinungsstand der völkerrechtlichen Literatur zum Selbstbestimmungsrecht der Völker (vgl. bereits unter 2.1.) die theoretische Grundlage. Daran knüpfen sich die Theorien zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechts im Spannungsfeld zwischen Sezession und Autonomie an.

Konfliktbearbeitung

Der zweite Teil der Arbeit baut auf der Konfliktforschung und Theorien zur Konfliktlösung in Bezug auf Internationale Organisationen auf.

3. Methodik

Jura

Im Vordergrund steht die juristische Arbeitsmethode der Auslegung geschriebenen und ungeschriebenen Rechts, d. h. im Rahmen der Arbeit die Analyse völkerrechtlicher (Gesetzes-) Vorschriften und       Völkergewohnheitsrechts.

Vergleich

Die vergleichende Analyse ausgewählter Sezessionsversuche und Autonomieregelungen soll in erster Linie nach regionalen Gesichtspunkten erfolgen. Bei der Betrachtung erfolgreicher Integration von Volksgruppen durch Autonomieregelungen soll außerdem eine Einordnung nach den in der völkerrechtlichen Literatur anerkannten Fallgruppen erfolgen.

Interviews

Darüber hinaus soll geklärt werden, ob und gegebenenfalls wie Interviews einzelner Vertreter von an der Konfliktbewältigung beteiligten Institutionen und Organisationen als Ergänzung zu deren offiziellen Veröffentlichungen eingefügt werden können, um den Informations- und Praxisgehalt der Arbeit zu steigern.

4. Vorläufige Thesen                 

Selbstbestimmung

Abchasen und Georgier können in Bezug auf das streitige Territorium jeweils ihr Selbstbestimmungsrecht geltend machen.

Beider Selbstbestimmungsrecht kann sowohl durch eine Sezessionslösung als auch durch eine Autonomieregelung verwirklicht werden.

Konfliktbearbeitung

Die Vereinten Nationen schöpfen einerseits mit einer reinen Beobachtermission (UNOMIG) ihr rechtliches Konfliktlösungspotential nicht aus.

Andererseits sind sie durch die Anerkennung der Souveränität ihrer Mitglieder gebunden.

Europäische Union, Europarat und OSZE müssen als Europäische Regionalorganisationen den Abchasienkonflikt als Teil ihres originären Zuständigkeitsbereich begreifen und ähnliche am Balkan orientierte Anstrengungen zur Konfliktlösung unternehmen.