In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen westlichen Staaten und Russland im Bereich des Umweltschutzes und der umweltverträglichen Beseitigung von sowjetischen Altlasten vertieft. Der Nuklearumweltschutz steht dabei nicht nur aufgrund der besonderen Problematik des Umgangs mit strahlenden Materialien im Zentrum der Aufmerksamkeit, sondern auch aus Gründen der Sicherung dieser Stoffe vor unbefugtem Zugriff. Seit dem Ende des Kalten Krieges hat die Notwendigkeit der Kontrolle nuklearer Technologien und Materialien und deren Nichtverbreitung zugenommen. Es entstanden neue Bedrohungsszenarien, nach denen auch nichtstaatliche Akteure Zugang zu strahlendem Material suchen. Der Bau und Einsatz sogenannter schmutziger Bomben durch Terroristen ist dabei eine der erschreckendsten Visionen. Das Thema der Nichtverbreitung ist somit einer der Hauptaspekte in der Arbeit der G8- Staaten geworden.
Russland (wie auch andere Staaten der GUS) ist nach jahrzehntelangem sorglosem Umgang mit radioaktiven Stoffen in besonderen Maße mit der Aufgabe ihrer Sicherung und Entsorgung konfrontiert. Gleichzeitig hat dieses Problem eine Größenordnung erreicht, die zum Einen den Rahmen nationaler Umweltpolitik übersteigt und zum Anderen den krisengebeutelten russischen Staat in technischer und finanzieller Hinsicht schlichtweg überfordert. Die notwendige internationale Assistenz bei der Beseitigung nuklearer Gefahrenpotentiale stieß allerdings häufig auf Grenzen, insbesondere wenn die militärische Nutzung nuklearer Technologien betroffen sind. In diesem Zusammenhang spielten Fragen sowohl des physischen Zugangs internationaler Experten zu entsprechenden Plätzen als auch der Zugang zu sensiblem Datenmaterial eine große Rolle.
Das MNEPR- Abkommen (Multilateral Nuclear Environmental Programme in the Russian Federation), welches vor einem Jahr zwischen verschiedenen westlichen Staaten (Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Schweden) und Russland sowie der Europäischen Gemeinschaft und Euratom geschlossen wurde, stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Kooperation dar. In diesem Abkommen wird der rechtliche Rahmen und damit die Voraussetzung für konkrete Projekte im Bereich des Nuklearumweltschutzes gegeben. So ist u.a. der Status westlichen Personals, der Zugang zu Projektorten, eine Vorabbefreiung von Steuern und Abgaben sowie eine angemessene Haftungsfreistellung geregelt worden.
Zu den Implikationen des MNEPR- Abkommens veranstaltete die Körberarbeitsstelle der DGAP in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt am 12. Mai 2004 einen Workshop. In diesem Rahmen hielten Sergej Antipow, Stellvertretender Atomenergieminister Russlands und Co- Vorsitzender des MNEPR- Ausschusses, Vince Novak, Abteilungsleiter des Referats „Nukleare Sicherheit“ der EBRD, Hans- Jürgen Hinsdorf, Mitarbeiter im Referat Kernenergiewirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie Jörg Ranau, Referatsleiter Nukleare Nichtverbreitung und internationale Kernenergiepolitik des Auswärtigen Amtes, Vorträge, die Grundlage für eine anschließende lebhafte Diskussion mit Ausschussmitgliedern des MNEPR und Berliner Experten bildeten. Dabei standen Fragen der Finanzierung, der Mittelverwendung und –kontrolle durch die Geberländer im Vordergrund. Generell seien zwar erfolgversprechende Projekte, wie z.B. das Deutsch- Russische Projekt zur sicheren Entsorgung atomgetriebener U-boote der Nordmeerflotte auf den Weg gebracht worden, die Finanzierung vieler weiterer notwendiger Maßnahmen blieben aber noch ungeklärt. In diesem Kontext wurde die Hoffnung geäußert, dass das MNEPR- Abkommen und die verbesserten Mitarbeitsmöglichkeiten der Geberländer positive Impulse setzen könne. Entscheidend dabei ist aber auch die Verantwortung Russlands den Prozess transparent zu gestalten und nicht zuletzt auch in finanzieller Hinsicht zu unterstützen.„Wir dürfen von Obama keine Wunder erwarten“
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