Maritime Abhängigkeit Deutschlands in Handel und Sicherheit steigt an

Dienstag 09. Oktober 19:00 - 20:30
Ort: DGAP, Berlin

Am 9. Oktober 2007 war der Inspekteur der Deutschen Marine, Vizeadmiral Wolfgang E. Nolting, im Rahmen einer Vortragsveranstaltung Gast des »Berliner Forum Zukunft« der DGAP. Nolting sprach vor über 100 Zuhörern zum Thema »Maritime Aspekte der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland im 21. Jahrhundert«. Nolting betonte, dass Deutschland, als tief mit dem globalen Wirtschaftssystem verbundene Handelsnation, besonderes Augenmerk auf maritime Aspekte legen müsse. Außerdem sprach er über die konkrete außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit, zu der Seestreitkräfte mit ihren spezifischen Fähigkeiten beitrügen.

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Im Verlauf seines Vortrages erörterte der Inspekteur der Marine den Dreiklang aus internationaler Verflechtung Deutschlands in ökonomischer und sicherheitspolitischer Hinsicht sowie daraus resultierend den gestiegenen Anforderungen für die Marine.

I. Globalisierung als Faktum

Vizeadmiral Nolting betonte einleitend, dass es sich bei dem Phänomen Globalisierung nicht nur um einen ökonomischen Prozess mit (ausschließlich) sozialen Auswirkungen handele, sondern zunehmend eine kulturelle Dimension darin enthalten sei. Diese kulturelle Dimension könne Spannungen zwischen Völkern und Regionen bedingen, da diese enger zusammenrückten und die Spannungen sich unter Umständen gewalttätig entladen könnten.

Weiterhin bezifferte der Inspekteur in der ökonomischen Dimension den über See gehenden Handel Deutschlands derzeit mit ca. 20% vom gesamten Handelsvolumen, was die wirtschaftliche Bedeutung sicherer Seeverbindungen für den Wohlstand in Deutschland illustriere.

Aber gerade die Sicherheit der Seeverbindungen sei in weiten Teilen der Welt nicht selbstverständlich (z.B. Straße von Malakka), weshalb dringend Vorsorge zu treffen sei. Die direkten Rückwirkungen unsicherer Seeverbindungen äußerten sich etwa in höheren Frachtquoten und somit in höheren Endverbraucherpreisen. Damit seien die praktischen Konsequenzen des abstrakten Themas »Seesicherheit« unmittelbar im Portemonnaie der Bevölkerung spürbar.

II. Einsatzlage der Deutschen Marine

Welche Rolle spielt hierbei die Deutsche Marine nach Auffassung ihres Inspekteurs? Zunächst verdeutlichte Vizeadmiral Nolting die Vielfalt der parallel stattfinden Einsätze der Marine: So sei neben den üblichen Abstellungen an NATO-Verbände vor allem der Anti-Terror-Einsatz am Horn von Afrika und der UNIFIL-Einsatz vor den Küsten des Libanon zu nennen, die beide der Abwehr von Piraterie und Waffenschmuggel dienten.

Aber auch historisch sei die Marine mit ihren Unterstützungsmissionen während und nach dem 1. und 2. Golfkrieg aktiv an der Schaffung von Seesicherheit beteiligt gewesen (u.a. durch das Räumen von Minen). Auch habe man mit dem zivilen Lazarettschiff »Helgoland« während des Vietnamkriegs die USA bei der Verwundetenversorgung unterstützt. Dieses habe geholfen, die politische Debatte um eine mögliche Entsendung deutscher Truppen auf den asiatischen Kriegsschauplatz zu entschärfen.

Gerade an letztem Beispiel werde der Vorteil eines Mittels wie der Seestreitkräfte für die Politik eines Staates deutlich: Diese könnten flexibel eingesetzt werden und würden dabei, wenn gewünscht, einen nicht-eskalativen Charakter aufweisen. Damit ergäben sich Abstufungsmöglichkeiten staatlicher Handlungsfähigkeit.

Dass die Politik diese Chancen erkannt habe und die Seestreitkräfte einer hohen Belastung ausgesetzt seien, werde an der Tatsache deutlich, dass die Marine nur ca. 10% der Gesamtzahl der Soldaten der Bundeswehr stelle, jedoch damit ca. 17% der Einsätze zu bewerkstelligen habe.

Zusätzlich erfolge durch die erheblichen größeren Einsatzräume und -distanzen für die Marineeinheiten sowie die längere Nutzungsdauer ein schnellerer Verschleiß des Materials. Auch die klassischen Strukturen der Personalführung reichten bei einer durchschnittlichen Einsatzdauer von sechs Monaten nicht mehr aus.

Damit werde deutlich, dass die Anforderungen in den letzten Jahren erheblich gestiegen seien. Damit leitete der Inspekteur zur Frage über, wo die Tendenzen zur Weiterentwicklung der Teilstreitkraft lägen.

III. Weiterentwicklung der Deutschen Marine

Die Weiterentwicklung betreffe vor allem zwei Dimensionen, um auch künftig zum Schutze Deutschlands beitragen zu können: Zum einen gehe es (a) um die Stärkung der internationalen Handlungs- und Durchhaltefähigkeit sowie zum anderen (b) um die Rolle der Seestreitkräfte im Küstenschutz.

(a) Stärkung der internationalen Handlungs- und Durchhaltefähigkeit: Der Anspruch der Marine bei internationalen Verpflichtungen sei es, (1) dauerhaft vor (2) fremden Küsten auch (3) unter Bedrohung eingesetzt werden zu können. Hierfür entstehe derzeit in Abstimmung mit den anderen Teilstreitkräften ein Konzept »Basis See«, um diesen Anspruch sicherzustellen. Hierbei seien vor allem die Bereiche Logistik, Führungsfähigkeit (von Operationen an Land), Sanität und Robustheit (Wirkung von See and Land) entscheidend.

Kritisch wies der Inspekteur darauf hin, dass die Verhinderung von Proliferation, Menschen- und Waffenschmuggel sowie die Bekämpfung von Piraterie zwar als politische Zielsetzung apostrophiert werde, jedoch die Marine letztlich gesetzlich auf eine Beobachterrolle beschränkt werde. Diese Beobachterrolle schränke auf Dauer die Bündnisfähigkeit Deutschlands ein.

(b) Rolle der Seestreitkräfte im Küstenschutz:Insbesondere rechtliche Aspekte bedürften hier der Klärung. Da die »Gefahrenabwehr« eine polizeiliche Aufgabe sei, könne die Marine bei Einsatzlagen nicht eingreifen, bei denen die Polizei zwar die rechtlichen Kompetenzen, jedoch nicht die erforderlichen Fähigkeiten habe. Als Beispiel nannte der Inspekteur den Fall eines entführten und in die Elbmündung gesteuerten Gastankers, der aufzubringen sei, bevor er in Ufernähe zur Explosion gebracht werde.

Pointiert wies Vizeadmiral Nolting daraufhin, dass er der Ansicht sei, dass ein mögliches Seesicherheitsgesetz (SeeSiG) ein Opfer der Diskussion um das durch das Bundesverfassungsgericht aufgehobene Luftsicherheitsgesetzes (LuSiG) werde. Entscheidender Unterschied sei aber, dass im Fall des SeeSiG keine prinzipielle Abwägung »Leben gegen Leben« vorgenommen werden müsse, da ein Schiff anders als ein Flugzeug nicht direkt vollkommen zerstört werden müsse, um die staatliche Prävention durchzusetzen.

IV. Abschluss

Vizeadmiral Nolting betonte erneut die ständig wachsende internationale Verflechtung Deutschlands in den genannten Dimensionen. Kernaufgabe der Zukunft sei es, die Marine mit Mensch, Struktur und Personal auf die Aufgaben länger werdender Einsätze, die weit entfernt von Deutschland stattfänden, vorzubereiten.

Zum Bericht der Bundeswehr über diese Veranstaltung